Radfahren in SC

Die Berliner Polizei ist dieser Tage mit der Idee um die Ecke gekommen, jeder Radfahrer solle gesetzlich zum Tragen einer Warnweste gezwungen werden, der besseren Sichtbarkeit wegen. Gute Idee, aber warum nicht gleich fluoreszierende Kleidung und das orange Rundum-Blinklicht auf dem Kopf?

Die Regelungen bei uns zum Thema Fahrradfahren sind überschaubar, ein Fahrrad hat eine Bremse zu haben (eine genügt) und Lichter vorne und hinten. Auf dem Fußweg fahren ist nicht verboten, wer auf der Strasse fährt, muss sich an die Verkehrsregeln halten. Strenggenommen auch an Stop-Zeichen, aber das macht wirklich niemand. Und Radfahrer unter 18 Jahren müssen einen Helm tragen. That’s it, you are good to go.

Ein Fahrrad kann ein Statussymbol sein, z.B. als Mountainbike der Firma “Santa Cruz”, vollgefederter Rahmen aus Karbon, Scheibenbremsen vorne und hinten, leichter als drei Tütchen Milch und teurer als unser Auto. Wenn ich groß bin, will auch mal so eins.

Als ich kürzlich mal mit meinem Fahrrad beim Händler war, da war das Interesse groß, Speichenreflektoren, Reflektoren vorne und hinten, fest verbaute Beleuchtung und vor allem der Dynamo, der “Mini-Generator” mit den beiden Drähtchen nach vorne und hinten: ” Hey Mike, come and have a look here, it’s a German bike!” Ich hatte schon den Edding in der Hand und war bereit, mein Autogramm auf T-Shirts und Basecaps zu schreiben, aber daran war dann auch wieder niemand interessiert.

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One Response to Radfahren in SC

  1. Marco says:

    In Deutschland sind ja bekanntlich Spaß und Vergnügen verboten.

    Sollte sich doch einmal der Ansatz eines Vergnügens bemerkbar machen, wird zunächst mit Hinweisschildern “Achtung!”, “keine Haftung für…”, “Unbefugte…” usw. dafür zu sorgen versucht, dass jeglicher Spaß ausbleibt. Das klappt aber nicht immer.

    Es gibt einige rebellische Deutsche, die es immer noch nicht eingesehen haben, dass die deutsche Gesellschaft spaßbefreit zu sein hat und daher muss massiver dagegen vorgegangen werden. Natürlich mit Ordnungswidrigkeiten und Gesetzen. Das kann der Deutsche. Besonders gut im sogenannten öffentlichen Raum, zu dem der Straßenverkehr bekanntlich gehört.

    Beim Fahrradfahren ist das allerdings ein sehr langer Prozess, da die Fraktion der “Spaß-haben-woller” und der rechtmäßig agierenden “Spaßbefreier” schon seit Jahren mit diversen Maßnahmen das Gewicht jeweils auf die eine, dann auf die andere Seite ziehen. Man denke an den Beginn zurück, in dem verwirrende Vorschriften zu Fahren auf Bürgerschsteigen, Fahrradwegen und Straßen erlassen wurden (Altersbeschränkung, mit/ohne Begleitung z. B.), die ich bin heute nicht kapiert habe.

    Es folgte lustige Erlasse zum Thema Beleuchtung, Reflektoren… Und erinnert sich noch einer an den lustigen Abstandshalter zum Ausklappen?

    Neueste Schikane: Ab wann ist ein mit Batteriebetrieb arbeitendes Rücklicht ein ordnungsgemäßes Rücklicht und wann nicht? Na? Kann das jemand erklären?

    Mein Fahrrad hat übrigens inzwischen von sich aus eine Green Card beantragt.

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