Die Laugenbretzel

Geschäftlich gereichte Snacks – etwa Salzstangen oder Kekse auf der dienstlich veranlassten Flugreise – mussten bisher nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Es wird Euch freuen zu lesen, dass diese Gerechtigkeitslücke für die Steuererklärung 2014 geschlossen wurde. Das Bundesministerium der Finanzen hat das klar gestellt, endlich!

Ich erinnere mich noch an Dienstflüge mit Air Berlin, da gab es entweder einen Keks (der Krümelt wirklich überall hin!) oder etwas was da wohlwollend genannt wurde “Die Laugenbretzel”. Letztere quoll bedauerlicherweise im Magen auf und verursachte vor allem zusammen mit Tomatensaft noch Tagelang massivste … Probleme… ach, let’s not go there.

Die Steuer ist also erstmal ein Beitrag zu mehr Gesundheit. Darüber hinaus bringt sie dem Deutschen Staat dutzende von Euro ein. Die Mittel sollen verwendet werden, um weitere Themen anzugehen: Der Krieg in der Ukraine, die demografischen Herausforderungen, die drohende (eigentlich ja eher: Verschleppte) Insolvenz Griechenlands, die desolate wirtschaftliche Situation in Spanien, Italien, Portugal, Frankreich.

Die Versteuerung von dienstlich gereichten Snacks wird zusammen mit der Mietpreisbremse und der Bürokratiebremse aufgehen in einem großen gesamtstrategischem Konzept für mehr Wohlstand und Freiheit für alle sofort.

Leider sind die genauen Zusammenhänge für den Moment noch geheim.

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One Response to Die Laugenbretzel

  1. cs says:

    Wie man hört, gibt es auch einige Firmen, die sehr gerne das im Flugzeug gereichte Frühstück oder Abendessen von der üblicherweise gezahlten Verpflegungspauschale abziehen. Einige genervte Mitarbeiter sollen bereits das nicht verzehrte Mini-Chipstütchen aus dem Flugzeug mitgenommen und an die Reisekostenabrechnung angeheftet haben mit der Bemerkung : “Und dafür zieht Ihr mir 6 Euro ab”.

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