Nachtrag

Letztes Jahr hatte ich zum Thema ausufernde und kleinteilige Regulierung zu den Aufschlägen auf den Strompreis und die Netznutzungsentgelte in Deutschland geschrieben. Das waren zur Erinnerung: KWK Abgabe, EEG Abgabe,  Konzessionsabgabe, Stromsteuer, Umsatzsteuer und seit Anfang 2012 die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV.  Dieses Jahr kommt nun die Offshore-Haftungsumlage nach §17f Abs. 5EnWG dazu. Das sind 0,25ct je Kilowattstunde für die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle, für jede weitere kWh beträgt die Umlage zusätzlich 0,05ct es sei denn, der Abnehmer ist ein Unternehmen, dessen Stromkosten im vorigen Jahr 4% des Umsatzes überstiegen haben, dann beträgt der Aufschlag auf die Umlage zusätzlich nur 0,025 ct je kWh.

Spätestens wenn ich hier monatlich aktualisieren muss, werde ich bereuen, dass ich das Thema je angefasst habe.

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2 Responses to Nachtrag

  1. Marco says:

    Lass das bloß sein. Du kennst Dich mittlerweile besser aus als der hiesige Betroffene, der einfach mit den Schultern zuckt und das macht was er immer macht: zahlen.

  2. Friederike says:

    Noch ein Nachtrag
    Ein Jahr seid Ihr schon dort? Ich wollte es nicht glauben. Aber Ihr müsst es ja wissen. Ich weiß, dass Ihr hier ab und zu vermisst werdet, aber das wichtigste ist doch (Strompreise und so schreckliche Dinge wie Netzungsentgelt hin oder her), dass es für euch ein gute Jahr gewesen ist – begleitet von der Bewunderung vieler für euren Mut und eure Zuversicht (bestimmt nicht nur von der Ü-70-Fraktion) und vielleicht auch ein wenig beneidet für diese Möglichkeiten, die Ihr beim Schopfe packt. Was ich eigentlich sagen will: tausend Dank (von zwei Fast-Voyeuses bzw. schweigenden Genießerinnen) für eure Berichte und die traumhaften Fotos und: Bleibt gesund, und auf dass die heiß geliebte und euch so liebende schwarze Schönheit euch weiterhin schwer auf Trab halten möge!
    Friederike und co

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